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Brandschutzkonzept


Brandschutzkonzepte nach Landesbauordnungen

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Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes.

 

Es ist grundsätzlich bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) zu erstellen, kann aber auch bei anderen Vorhaben, z. B. bei Neu- oder Umbaumaßnahmen, soweit erforderlich und möglich, von den Bauaufsichtsbehörden oder den zuständigen Brandschutzdienststellen zu Grunde gelegt werden.


Das Brandschutzkonzept muss Angaben enthalten, die für die sicherheitstechnische Gesamtbewertung des vorbeugenden,  anlagentechnischen,  betrieblichen und des abwehrenden Brandschutzes erforderlich sind.

 

Dabei sollen die folgenden Schutzziele erreicht werden:

  1. Schutz für Nutzer und Besucher eines Gebäudes und für die Rettungs- und Löschkräfte im Brandfall
     
  2. Schutz von Kulturgütern, vor ökologischen Schäden (Umweltschutz) und vor Schäden der Nachbarschaft
     
  3. Sachwert- und Betriebsunterbrechungsschutz für die Bausubstanz und den Inhalt, um die Marktposition und Marktkompetenz zu behalten, aber auch für die Volkswirtschaft

Wir verstehen die Erstellung von Brandschutzkonzepten als unser zentrales Aufgabengebiet und erarbeiten für unsere Auftraggeber umfassende Lösungen. Je nach Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz, erstellen wir kostengünstige oder architektonisch anspruchsvolle Lösungsansätze.


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